Verhaltenskodex
Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der HL Holding AB und HL Display AB verabschiedet und gilt für alle Tochtergesellschaften der Gruppe sowie für HL Partner. Die Richtlinie wird bei Bedarf überarbeitet und mindestens einmal pro Jahr überprüft.
HL ist seit 2010 Unterzeichner des UN Global Compact, und unser Verhaltenskodex spiegelt unser Engagement für die zehn Prinzipien des Global Compact wider. Der HL-Verhaltenskodex umreißt die Mindeststandards, deren Einhaltung wir von unseren Mitarbeitern verlangen. Wir halten uns an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Jeder Mitarbeiter, der gegen diese Richtlinie verstößt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich an dieselben Grundsätze halten, die in Anhang F: Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben sind.
HL Display Group und HL Partner werden im Folgenden gemeinsam als „HL“ bezeichnet.
1. Menschenrechte
HL unterstützt und respektiert den Schutz der international verkündeten Menschenrechte und stellt sicher, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligen.
2. Arbeitsnormen
2.1 Vereinigungsfreiheit
Soweit es die örtlichen oder einschlägigen Gesetze zulassen, steht es allen Beschäftigten frei, Gewerkschaften zu gründen, ihnen beizutreten oder nicht beizutreten, und sie haben das Recht auf Tarifverhandlungen, wenn sie bei HL beschäftigt sind.
2.2 Zwangs- und Pflichtarbeit
HL duldet keine Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit. Dazu gehört jede Form von Zwangs-, Pflicht- oder illegaler Arbeit, einschließlich Menschenhandel, Gefängnisarbeit, Schuldknechtschaft oder jede andere Art von Ausbeutung oder Missbrauch. Alle Beschäftigten haben das Recht, ihr Arbeitsverhältnis gemäß den Verträgen oder lokalen Gesetzen zu beenden.
2.3 Kindersklaverei und Kinderarbeit
Wir machen uns nicht mitschuldig an irgendeiner Form von Kindersklaverei, Kinderarbeit oder anderen Formen der Ausbeutung von Kindern. Niemand wird unter dem Abschluss der Schulpflicht oder unter 15 Jahren beschäftigt, und niemand unter 18 Jahren wird bei HL für gefährliche Arbeiten eingesetzt.
2.4 Arbeitsplatz
HL sorgt für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld in Übereinstimmung mit den einschlägigen ILO-Konventionen und den geltenden lokalen Gesetzen für alle Mitarbeiter. HL unternimmt alle Anstrengungen, um faire Löhne und Vergütungen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Normen an den Standorten, an denen die Gruppe tätig ist, zu zahlen.
2.5 Diskriminierung
Die Vielfalt unter den HL-Mitarbeitern ist ein positives Merkmal, und HL bietet allen Personen gleiche Chancen. Niemand darf diskriminiert werden – ungeachtet der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Nationalität, des Elternstatus, des Familienstands, der Schwangerschaft, der Religion, der politischen Meinung, des ethnischen Hintergrunds, der sozialen Herkunft, des sozialen Status und des Alters, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Behinderung. Belästigung in Form von physischem oder psychischem Missbrauch ist bei HL strengstens untersagt, ebenso wie jede Art von Einschüchterung oder sonstigen Drohungen. Die Mitarbeiter von HL tragen eine gemeinsame Verantwortung dafür, dass dies erreicht wird. Die diesbezüglichen Einzelheiten sind in Anhang B: Politik für Mitarbeitervielfalt, Inklusion und Gleichstellung dargelegt.
2.6 Kauf von sexuellen Dienstleistungen und Kinderpornografie
Wir glauben, dass der Kauf sexueller Dienstleistungen unethisch ist. Außerdem ist er in vielen Ländern illegal. Daher verbieten wir unseren Mitarbeitern strikt den Erwerb sexueller Dienstleistungen während eines Arbeitseinsatzes oder einer Geschäftsreise, ungeachtet der örtlichen Gesetze. Dies gilt sowohl während als auch nach der Arbeitszeit und unabhängig vom Land des Einsatzes/der Geschäftsreise,
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie ist nicht nur in vielen Ländern illegal, sondern stellt auch eine klare Verletzung der Menschenrechte dar. Von den Mitarbeitern von HL wird erwartet, dass sie die HL-Politik einhalten, unabhängig vom Land und sowohl während als auch nach der Arbeitszeit. Zur Unterstützung unserer Politik in diesem Bereich und zum Schutz vor kinderpornografischem Material haben wir auf unseren Servern ein Softwaresystem namens NetClean ProActive installiert.
3. Umwelt
3.1 Vorsorglicher Ansatz
HL verfolgt einen vorsorgenden Ansatz in Bezug auf ökologische Herausforderungen, was bedeutet, dass wir gefährliche Materialien vermeiden, wenn geeignete und umweltfreundlichere Alternativen verfügbar sind.
3.2 Verantwortung für die Umwelt
HL wird, wo immer möglich, darauf hinarbeiten, die Umweltauswirkungen der Geschäftstätigkeit zu reduzieren und durch aktive und systematische Umweltarbeit zu einer langfristigen, nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Die diesbezüglichen Ziele sind in Anhang E: Politik für Umwelt und Nachhaltigkeit dargelegt.
4. Korruptionsbekämpfung
HLs Ruf der Ehrlichkeit, Integrität und Verantwortung muss aufrechterhalten werden, und jegliche Beteiligung an Bestechung, Erpressung oder Korruption in jeglicher Form wird von HL nicht toleriert. HL unternimmt aktive Anstrengungen, um sicherzustellen, dass dies innerhalb des Unternehmens nicht vorkommt.
Der Begriff Korruption bezieht sich auf den Missbrauch einer Vertrauensstellung zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil des Unternehmens, z. B. durch Bestechungsgelder. Verboten ist das Anbieten, Versprechen oder Geben sowie das Fordern, Annehmen eines Versprechens oder Empfangen einer
Bestechung. Eine Bestechung ist ein Geschenk oder ein anderer Vorteil, der eine andere Person im Rahmen ihrer Beschäftigung oder ihrer Pflichten dazu veranlassen könnte, dem Geber eine unzulässige Gunst zu erweisen.
HL-Mitarbeiter dürfen zum Beispiel keine Geschenke, Dienstleistungen, Unterhaltungsangebote oder andere Belohnungen anbieten, geben, annehmen oder fordern, die:
– gegen anerkannte Geschäftspraktiken verstoßen.
– einen unangemessenen Wert haben.
– aus Geld, Wertpapieren, Barkrediten oder anderen Arten von persönlichen Zahlungen in Form von Rabatten, Provisionen, Boni oder Gebühren bestehen.
– sich um reine Freizeit- oder Urlaubsreisen handeln.
– gegen bestehende Gesetze verstoßen.
– andere Belohnungen sind, die aufgrund ihres Wertes oder anderer relevanter Umstände typischerweise dazu geeignet sind den Empfänger bei der Ausübung seiner beruflichen Pflichten unangemessen beeinflussen oder auf andere Weise das Unternehmen oder den Mitarbeiter in Verlegenheit bringen könnten, wenn sie öffentlich bekannt werden.
Dies hindert HL-Mitarbeiter nicht daran, Werbegeschenke zu erhalten oder anzubieten, um gute Geschäftsbeziehungen zu Kunden und anderen Geschäftspartnern zu erhalten und zu fördern. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass solche Geschenke bescheiden sind, offen angenommen und angeboten werden und ansonsten mit diesem Verhaltenskodex übereinstimmen. Die Geschäftsleitungen der jeweiligen Tochtergesellschaften sind für die Ausarbeitung angemessener Richtlinien und Routinen für die Mitarbeiter in Bezug auf Repräsentation und Geschenke verantwortlich.
4.1 Interessen der Verbraucher
Im Umgang mit Kunden und Endverbrauchern handelt HL im Einklang mit fairen Geschäfts-, Marketing- und Werbepraktiken. HL stellt auch sicher, dass die gelieferten Waren oder Dienstleistungen allen vereinbarten und gesetzlichen Standards entsprechen.
4.2 Wettbewerb
HL führt seine Aktivitäten im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften durch und unterlässt den Abschluss unzulässiger wettbewerbswidriger Vereinbarungen sowie den Austausch unzulässiger Preis- und/oder Marktinformationen mit Wettbewerbern.
4.3 Ausfuhrkontrolle
HL hält sich an alle geltenden Vorschriften zur Exportkontrolle, einschließlich des Verbots, gegen oder mit Personen zu handeln, die von Wirtschaftssanktionen betroffen sind.
4.4 Interessenkonflikte
HL-Mitarbeiter arbeiten stets im besten Interesse des Unternehmens und vermeiden alle Handlungen, die als Begünstigung eines Dritten auf Kosten von HL wahrgenommen werden könnten. Die Mitarbeiter müssen alle Arten von Aktivitäten vermeiden, die die Interessen des Unternehmens verletzen oder sich negativ auf die Möglichkeit des Mitarbeiters auswirken, mit Urteilsvermögen und Integrität zu handeln. Vereinbarungen mit oder andere Formen von Aufträgen an nahestehende Personen sind zu vermeiden und stets dem nächstgelegenen Vorgesetzten oder der Konzernleitung des Unternehmens zu melden und von dieser zu genehmigen.
HL-Mitarbeiter dürfen keine vertraulichen Informationen verbreiten oder missbrauchen. Von diesem Grundsatz kann abgewichen werden, wenn der unmittelbare Vorgesetzte eine ausdrückliche Genehmigung erteilt hat. Beispiele für vertrauliche Informationen sind nicht öffentliche Informationen über den Betrieb, die Finanzlage, Strategien, Geschäftsvorgänge, Geschäftspläne, Geschäftsprozesse usw. von HL.
HL respektiert persönliche Daten und geht sorgfältig mit ihnen um. HL respektiert individuelle persönliche Daten, die das Unternehmen bei der Informationsverarbeitung erhalten oder verwenden kann, und stellt sicher, dass persönliche Daten in den Betrieben in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften behandelt werden. Einzelheiten sind in der HL Display Privacy Policy beschrieben.
4.5 Beziehungen zu externen Parteien, z. B. Lieferanten und Partner
HL verfügt über einen Verhaltenskodex für Lieferanten (siehe Anhang F), der auf denselben Grundsätzen wie der interne Verhaltenskodex beruht und den alle Geschäftspartner einhalten müssen.
4.6 Verstöße
HL stellt sicher, dass gegen Personen, die gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen, sofortige Maßnahmen, wie z. B. die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, ergriffen werden und dass Umstände, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen, den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Verstöße gegen den Verhaltenskodex sind dem unmittelbaren Vorgesetzten zu melden. Ist eine solche Person involviert oder anderweitig ausgeschlossen, kann die Meldung per E-Mail an die Geschäftsleitung erfolgen oder gegebenenfalls über den Whistleblowing-Dienst „Speak Up“ von HL gemeldet werden (siehe Anhang D: Richtlinie für Whistleblowing).
5. Umsetzung
Neue Mitarbeiter unterzeichnen diesen Verhaltenskodex als Zusatz zu ihrem Arbeitsvertrag und absolvieren ein Online-Modul zum Verhaltenskodex. Wir verlangen außerdem, dass alle Mitarbeiter jedes Jahr ein kurzes Auffrischungsmodul zum Verhaltenskodex absolvieren.
Die Vorgesetzten sind dafür verantwortlich, jährlich eine Erinnerung an diese Politik zu übermitteln, und die Personalabteilung der Gruppe sorgt dafür, dass die aktualisierte Fassung im Intranet zugänglich ist.
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zu unserem Code of Conduct oder zu anderen Themen in Bezug auf Compliance haben, steht Ihnen das Corporate Compliance Office zur Verfügung. Die Kontaktdetails lauten:
E-Mail: compliance@werba-print.de
Dietmar Leppert
werba print & display GmbH
Am Froschbächle 23
77815 Bühl
Compliance Office +49 7223 98 64 13
Stand: Februar 2024